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Ratgeber

Begleitetes Fahren ab 17 (BF17): so läuft es ab

FahrPilot-RedaktionVeröffentlicht am

Beim begleiteten Fahren ab 17 (BF17) darf ein Jugendlicher die Fahrerlaubnis der Klasse B bereits mit 17 Jahren erwerben — allerdings nur mit der Auflage, ausschließlich in Begleitung einer namentlich benannten Person zu fahren. Rechtsgrundlage sind § 6e StVG und § 48a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Kein Rechtsrat

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtslagen ändern sich und können je Bundesland abweichen — für verbindliche Auskünfte wende dich an die zuständige Behörde oder eine fachkundige Beratung.

Was ist BF17?

BF17 senkt das Mindestalter für die Klassen B und BE auf 17 Jahre. Die Fahrerlaubnis wird mit der Auflage erteilt, dass nur mit mindestens einer namentlich benannten Begleitperson gefahren werden darf (§ 48a Abs. 2 FeV). Ziel ist mehr Fahrpraxis unter sicheren Bedingungen, bevor allein gefahren wird.

Ausbildung und Prüfung laufen wie beim regulären Führerschein. In der Praxis beginnt die Ausbildung oft schon einige Monate vor dem 17. Geburtstag; die genauen Vorlauffristen für Theorie- und Praxisprüfung bestätigst du am besten bei Fahrschule und Behörde.

Voraussetzungen an die Begleitperson (§ 48a Abs. 5 FeV)

Nicht jeder darf begleiten. Jede Begleitperson muss zum Zeitpunkt der Benennung:

  • mindestens 30 Jahre alt sein
  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein
  • höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben

Was während der Begleitung gilt

Die Begleitperson darf beim Begleiten nicht ab 0,5 Promille Blutalkohol, nicht ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum und nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen (§ 48a Abs. 6 FeV).

Nach gängiger Darstellung der Behörden und Verbände ist die Begleitperson kein Fahrzeugführer: Sie greift nicht ins Steuer ein, sondern unterstützt und berät. Diese Rollenbeschreibung steht so allerdings nicht wörtlich in § 48a FeV.

Ablauf: Prüfbescheinigung und der Wechsel mit 18

Statt eines Führerscheins erhält der Jugendliche zunächst eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8b FeV, auf der die Begleitpersonen namentlich aufgeführt sind. Weitere Begleitpersonen lassen sich auf Antrag nachträglich von der Fahrerlaubnisbehörde eintragen; ihre Zahl ist nicht begrenzt.

Die Bescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Ab 18 händigt die Behörde auf Antrag einen regulären Führerschein aus (§ 48a Abs. 7 FeV) — wichtig: auf Antrag, nicht automatisch. Darum sollte man sich rechtzeitig darum kümmern.

Die Rolle der Eltern

Weil der Antragsteller minderjährig ist, ist für den Antrag auf die Fahrerlaubnis in der Praxis die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich — das ergibt sich aus den allgemeinen Regeln für Minderjährige und ist bei der Fahrerlaubnisbehörde zu bestätigen; § 48a FeV selbst regelt die Elternzustimmung nicht ausdrücklich. Häufig sind die Eltern zugleich die eingetragenen Begleitpersonen.

Beim begleiteten Fahren tragen zudem meist die Eltern die Kosten der Ausbildung. In FahrPilot bekommen sie dafür einen eigenen, klar getrennten Zugang.

Häufige Fragen

Wie alt und wie erfahren muss die Begleitperson sein?
Mindestens 30 Jahre alt, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B und mit höchstens einem Punkt in Flensburg (§ 48a Abs. 5 FeV).
Was passiert am 18. Geburtstag?
Ab 18 kann auf Antrag ein regulärer Führerschein ausgestellt werden. Die Prüfbescheinigung gilt noch bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag — der Umtausch erfolgt aber nicht automatisch, sondern auf Antrag.
Wie viele Begleitpersonen sind erlaubt?
Mehrere. Sie werden namentlich benannt; weitere lassen sich auf Antrag nachträglich eintragen, ihre Zahl ist nicht begrenzt.

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