Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 20. Juli 2026 · Fassung für die unentgeltliche Beta-Phase
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich
1.1 Anbieter der nachfolgend beschriebenen Leistungen ist: Jan Kotthoff Einzelunternehmen Brühlstraße 8A 65191 Wiesbaden Deutschland E-Mail: kontakt@fahrpilot.pro (nachfolgend „Anbieter" oder „FahrPilot").
1.2 Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Kunde ist die Fahrschule (nachfolgend „Kunde" oder „Fahrschule"). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.
1.3 Diese Bedingungen regeln ausschließlich das Verhältnis zwischen Anbieter und Fahrschule. Sie regeln nicht das Verhältnis zwischen Fahrschule und Fahrschüler. Der Ausbildungsvertrag, die Ausbildungsinhalte, Preise, Prüfungsvorstellung, Kündigungsrechte und sämtliche Verbraucherinformationen gegenüber Fahrschülern sind allein von der Fahrschule zu regeln.
1.4 Bestandteile des Vertrags gelten in folgender Rangfolge: (a) der Auftragsverarbeitungsvertrag nebst Anlagen; (b) eine Individualvereinbarung; (c) diese Bedingungen. Bei Widersprüchen geht die vorrangige Regelung vor.
1.5 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung in Textform ausdrücklich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrags eine cloudbasierte Software zur Verwaltung des Fahrschulbetriebs zur Nutzung über das Internet bereit. Eine Überlassung der Software zum dauerhaften Verbleib, eine Übertragung von Datenträgern oder eine Einräumung von Rechten am Quellcode erfolgt nicht.
2.2 FahrPilot befindet sich in einer offenen Erprobungsphase (Beta) und wird in dieser Phase unentgeltlich bereitgestellt. Der Kunde weiß und akzeptiert, dass sich die Software in aktiver Entwicklung befindet, dass Funktionen sich ändern können und dass Fehler auftreten können. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird in dieser Phase nicht zugesagt.
2.3 Der Anbieter schuldet nicht die Durchführung der Fahrausbildung, keinen Ausbildungs- oder Prüfungserfolg, keine Rechts-, Steuer- oder Datenschutzberatung und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des Fahrschulbetriebs.
2.4 Die fachliche, fahrerlaubnis- und fahrlehrerrechtliche, arbeitsrechtliche, steuerliche, buchhalterische und datenschutzrechtliche Verantwortung für den Fahrschulbetrieb verbleibt beim Kunden. Automatische Hinweise, Warnungen und Auswertungen der Software sind Hilfsmittel und ersetzen keine eigene fachliche Prüfung.
2.5 Der Anbieter orientiert sich bei der Gestaltung der Benutzeroberfläche an den Erfolgskriterien der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA. Eine bestimmte Konformitätsstufe wird nicht als Beschaffenheit vereinbart.
2.6 Gesetzlich vorgesehene Pflichtwerte, insbesondere Mindeststundenzahlen der Ausbildung, stellt der Anbieter als einstellbare Parameter bereit. Für die zutreffende Konfiguration und die Einhaltung der jeweils geltenden Rechtslage ist der Kunde verantwortlich.
§ 3 Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar.
3.2 Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Zugangs zustande. Mit der Registrierung versichert der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit als Fahrschule zu handeln.
3.3 Ein Anspruch auf Teilnahme an der Beta-Phase besteht nicht. Der Anbieter kann die Beta-Phase jederzeit mit angemessener Frist beenden; § 12 bleibt unberührt.
3.4 Vor dem Import von Bestands- oder Produktivdaten muss der Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen sein. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Übermittlung dieser Daten berechtigt ist.
§ 4 Nutzerkonten, Rollen und Endnutzer
4.1 Der Kunde erhält einen Administrationszugang und kann Nutzerkonten für Inhaber, Büropersonal, Fahrlehrer, Fahrschüler sowie gesetzliche Vertreter minderjähriger Fahrschüler einrichten und Rechte zuweisen.
4.2 Der Kunde ist verantwortlich für die Auswahl der Administratoren, die Vergabe und den Entzug von Rechten, die Aktualität der Stammdaten und die unverzügliche Sperrung von Zugängen ausgeschiedener Personen.
4.3 Zugangsdaten sind geheim zu halten. Nutzerkonten dürfen nicht gemeinsam genutzt oder an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
4.4 Bei minderjährigen Fahrschülern stellt der Kunde sicher, dass die erforderlichen Zustimmungen der gesetzlichen Vertreter vorliegen und dass Zugänge für gesetzliche Vertreter ausschließlich an tatsächlich vertretungsberechtigte Personen vergeben werden. Der Kunde beendet oder ändert solche Zugänge, sobald die Vertretungsberechtigung entfällt, insbesondere mit Eintritt der Volljährigkeit des Fahrschülers.
4.5 Der Kunde stellt sicher, dass seine Endnutzer die Software nur im Rahmen der zugewiesenen Rechte nutzen.
§ 5 Bereitstellung und Wartung
5.1 Der Anbieter stellt die Software über das Internet bereit. Übergabepunkt ist der Ausgang des Rechenzentrums zum Internet.
5.2 Der Kunde ist verantwortlich für Internetzugang, Endgeräte, Betriebssysteme und Browser. Unterstützt werden jeweils aktuelle Versionen gängiger Browser.
5.3 In der unentgeltlichen Beta-Phase sagt der Anbieter keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Er bemüht sich um einen möglichst durchgehenden Betrieb und kündigt planbare Wartungen nach Möglichkeit vorher an.
5.4 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, veraltete Browser, Betriebssysteme oder Endgeräte dauerhaft zu unterstützen. Die Einstellung der Unterstützung wird mit angemessener Frist angekündigt.
§ 6 Zulässige Nutzung und Sperrung
6.1 Der Kunde darf die Software für den eigenen Fahrschulbetrieb nutzen. Eine Nutzung für fremde Fahrschulen oder eine Weitergabe an Dritte ist ohne gesonderte Vereinbarung unzulässig.
6.2 Unzulässig sind insbesondere: die Unterlizenzierung oder entgeltliche Weitergabe des Zugangs; das Zurückentwickeln, Dekompilieren oder Umgehen technischer Schutzmaßnahmen, soweit nicht gesetzlich zwingend gestattet; das systematische Auslesen von Daten außerhalb bereitgestellter Exportwege; Sicherheits- oder Belastungstests ohne vorherige Freigabe in Textform; das Einstellen rechtswidriger Inhalte; sowie die Nutzung der Software zur verdeckten Überwachung oder zur unzulässigen Leistungs- und Verhaltenskontrolle von Beschäftigten.
6.3 Bei erheblichen Verstößen, konkreten Anhaltspunkten für Missbrauch oder akuten Sicherheitsrisiken kann der Anbieter den Zugang ganz oder teilweise sperren. Die Sperrung setzt außer bei Gefahr im Verzug eine vorherige Abmahnung und eine angemessene Frist voraus, ist auf das erforderliche Maß zu beschränken und wird aufgehoben, sobald der Grund entfällt.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm und seinen Endnutzern eingestellten Daten richtig, aktuell, vollständig und rechtlich zulässig sind. Dies gilt insbesondere für Preise, Termine, Ausbildungsstände, Prüfungsangaben und Abrechnungsdaten.
7.2 Der Kunde prüft die Software nach Einrichtung und nach einem Datenimport unverzüglich auf erkennbare Fehler und teilt diese dem Anbieter mit.
7.3 Wegen des Erprobungscharakters der Beta-Phase obliegt es dem Kunden, für Daten, die er zur Erfüllung eigener gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten benötigt, eine eigene Sicherung vorzuhalten. Der Anbieter unterstützt dabei auf Anforderung.
7.4 Der Kunde bleibt verantwortlich für Preisaushang, Ausbildungsvertrag, Pflichtinformationen gegenüber Fahrschülern sowie für fahrlehrerrechtliche, handels- und steuerrechtliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.
§ 8 Support und Support-Zugriff
8.1 Der Anbieter leistet Support per E-Mail an kontakt@fahrpilot.pro. Bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten sind in der Beta-Phase nicht geschuldet.
8.2 Zur Analyse und Beseitigung von Störungen sowie zur Bearbeitung von Supportanfragen des Kunden ist der Anbieter berechtigt, auf den Bereich des Kunden zuzugreifen und dort Handlungen vorzunehmen, die auch einem Inhaberkonto möglich sind, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.
8.3 Jeder Zugriff nach Ziffer 8.2 wird revisionssicher protokolliert. Das Protokoll erfasst Beginn und Ende des Zugriffs, die handelnde Person, den betroffenen Kundenbereich und die vorgenommenen Änderungen. Es kann auch vom Anbieter weder verändert noch gelöscht werden.
8.4 Während eines Zugriffs nach Ziffer 8.2 wird dieser in der Software durchgehend sichtbar angezeigt. Die Zugriffssitzung endet automatisch spätestens nach vier Stunden.
8.5 Der Zugriff erfolgt ausschließlich weisungsgebunden im Rahmen des Auftragsverarbeitungsvertrags. Der Kunde informiert die betroffenen Personen im Rahmen seiner Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO über diese Zugriffsmöglichkeit.
§ 9 Datenschutz
9.1 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO nebst Anlagen. Dieser ist wesentlicher Vertragsbestandteil und geht diesen Bedingungen bei Widersprüchen vor. Er kann unter fahrpilot.pro/rechtliches/avv eingesehen und elektronisch angenommen werden.
9.2 Der Kunde ist Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten in seinem Fahrschulbetrieb, insbesondere für Rechtsgrundlagen, Information der betroffenen Personen, Betroffenenrechte, erforderliche Einwilligungen und ein Löschkonzept.
9.3 Soweit der Anbieter Daten in eigener Verantwortung verarbeitet, gelten seine Datenschutzhinweise.
9.4 Der Kunde erteilt die allgemeine Genehmigung zum Einsatz von Unterauftragsverarbeitern nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags. Das Widerspruchsrecht des Kunden bleibt unberührt.
§ 10 Rechte an der Software, Kundendaten
10.1 Sämtliche Rechte an der Software, am Quell- und Objektcode, an den Benutzeroberflächen, an den Datenbanken und an den Kennzeichen des Anbieters verbleiben beim Anbieter.
10.2 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht.
10.3 Die vom Kunden und seinen Endnutzern eingestellten Daten bleiben beim Kunden. Der Anbieter erhält daran nur die Nutzungsrechte, die zur Erbringung der vertraglichen Leistungen, zur Datensicherung, zur Wiederherstellung und zum Datenexport erforderlich sind.
10.4 Der Anbieter ist berechtigt, aus der Nutzung gewonnene Informationen in vollständig anonymisierter Form, die keinen Personenbezug und keinen Bezug zu einzelnen Kunden mehr zulässt, zur Verbesserung und Absicherung der Software zu verwenden.
§ 11 Vergütung
11.1 Die Nutzung in der Beta-Phase ist unentgeltlich. Es besteht keine Zahlungspflicht, es wird kein Zahlungsmittel hinterlegt, und es entsteht keine automatische Verlängerung in ein entgeltliches Verhältnis.
11.2 Eine Entgeltpflicht entsteht ausschließlich, wenn der Kunde einem entgeltlichen Tarif nach vorheriger Mitteilung der Konditionen ausdrücklich in Textform zustimmt. Ohne diese Zustimmung endet der Zugang mit dem Ende der Beta-Phase, ohne dass Kosten entstehen.
11.3 Der Anbieter ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu erstellen und bereitzustellen. Sobald eine gesetzliche Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen in einem strukturierten Format besteht, erfolgt die Rechnungsstellung in einem der Norm EN 16931 entsprechenden Format.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
12.1 Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung des Zugangs und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
12.2 Der Kunde kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform kündigen. Der Anbieter kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Die Kündigungsfrist für die Einleitung eines Anbieterwechsels im Sinne des § 13 beträgt in keinem Fall mehr als zwei Monate.
12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei missbräuchlicher Nutzung, unbefugtem Zugriff auf Systeme des Anbieters oder schwerwiegender Verletzung datenschutzrechtlicher Pflichten durch den Kunden.
12.4 Kündigungen bedürfen der Textform; eine E-Mail an kontakt@fahrpilot.pro genügt.
§ 13 Datenexport, Anbieterwechsel und Löschung
13.1 Der Kunde kann jederzeit die Herausgabe seiner Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format verlangen. Der Anbieter stellt sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen bereit. Erfasst sind Stamm-, Ausbildungs-, Termin-, Anwesenheits- und Prüfungsdaten; ausgenommen sind Passwort-Prüfwerte, interne Sicherheitsprotokolle und abgeleitete Systemdaten.
13.2 Nach Wirksamwerden einer Kündigung überträgt der Anbieter die exportierbaren Daten innerhalb von 30 Kalendertagen. Ist dies aus technischen Gründen nachweislich nicht durchführbar, teilt er dies innerhalb von vierzehn Arbeitstagen unter Angabe der Gründe mit und benennt einen angemessenen verlängerten Übergangszeitraum.
13.3 Nach Ende des Übergangszeitraums bleiben die Daten mindestens 30 Kalendertage zum Abruf verfügbar. Danach löscht der Anbieter sie vollständig; Daten in Sicherungskopien werden im Rahmen des regulären Rotationszyklus gelöscht. Die Löschung wird auf Anforderung in Textform bestätigt.
13.4 Für den Wechselvorgang und den Datenexport werden keine Entgelte erhoben.
13.5 Der Kunde ist verpflichtet, vor Vertragsende sämtliche Daten zu exportieren, die er zur Erfüllung eigener gesetzlicher Aufbewahrungspflichten benötigt, insbesondere nach § 147 AO, § 257 HGB sowie nach fahrlehrerrechtlichen Vorschriften.
§ 14 Gewährleistung
14.1 Der Anbieter überlässt die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und bemüht sich, sie in diesem Zustand zu erhalten. Wegen der unentgeltlichen Überlassung in der Beta-Phase richten sich die Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften über die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung.
14.2 Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt dabei die betroffene Funktion, den Zeitpunkt, die Nutzerrolle, die Fehlermeldung und die Schritte zur Reproduktion.
14.3 Der Anbieter beseitigt Mängel nach seiner Wahl durch Fehlerbehebung, Aktualisierung, Konfigurationsanpassung oder eine zumutbare Umgehungslösung.
14.4 Ein Mangel liegt nicht vor, soweit die Beeinträchtigung auf unsachgemäßer Nutzung, fehlerhaften oder unvollständigen Daten des Kunden, Diensten Dritter, nicht unterstützten Systemen, eigenmächtigen Änderungen oder unterlassener Mitwirkung beruht.
14.5 Für Funktionen, die erkennbar als Test-, Pilot- oder Vorabfunktion gekennzeichnet sind, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 15 Haftung
15.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
15.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
15.4 Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre (§ 7.3).
15.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer des Anbieters.
15.6 Ansprüche nach Art. 82 DSGVO bleiben unberührt.
§ 16 Freistellung
16.1 Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Kunde oder seine Endnutzer rechtswidrige Inhalte eingestellt, erforderliche Einwilligungen nicht eingeholt, Rechte Dritter verletzt oder datenschutzrechtliche Pflichten in ihrem Verantwortungsbereich verletzt haben, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.
16.2 Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, sofern der Anbieter den Kunden unverzüglich informiert, ohne dessen Zustimmung kein Anerkenntnis abgibt und ihm die Möglichkeit zur Mitwirkung einräumt.
§ 17 Vertraulichkeit
17.1 Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Vertraulich sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Preis- und Vertragsinformationen, nicht veröffentlichte Produktinformationen, Sicherheitskonzepte und Zugangsdaten.
17.2 Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht offenzulegen sind. Sie gilt über das Vertragsende hinaus fort.
17.3 Eine öffentliche Nennung des Kunden als Referenz erfolgt nur mit vorheriger Einwilligung in Textform. Die Einwilligung ist jederzeit für die Zukunft widerruflich.
§ 18 Änderung der Leistungen und dieser Bedingungen
18.1 Der Anbieter kann die Software weiterentwickeln, aktualisieren und einzelne Funktionen ändern oder ersetzen, soweit der Vertragszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Sicherheits- und rechtlich veranlasste Änderungen können auch kurzfristig erfolgen.
18.2 Ändern sich die für den Fahrschulbetrieb maßgeblichen gesetzlichen Anforderungen, ist der Anbieter berechtigt und im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, die Software anzupassen. Eine Gewähr dafür, dass der Fahrschulbetrieb des Kunden dadurch rechtskonform ist, wird nicht übernommen.
18.3 Änderungen dieser Bedingungen teilt der Anbieter mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Auf das Kündigungsrecht wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
§ 19 Schlussbestimmungen
19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wiesbaden, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
19.3 Rechtserhebliche Erklärungen können in Textform abgegeben werden, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
19.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
19.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.