Ratgeber
Fahrschule gründen: Voraussetzungen und Ablauf
FahrPilot-RedaktionVeröffentlicht am
Wer in Deutschland eine Fahrschule gründen will, braucht zwei Dinge: die persönliche Fahrlehrerlaubnis und zusätzlich die Fahrschulerlaubnis nach § 18 Fahrlehrergesetz (FahrlG). Voraussetzung sind unter anderem ein Mindestalter von 25 Jahren, mindestens zwei Jahre hauptberufliche Fahrlehrertätigkeit, ein betriebswirtschaftlicher Lehrgang und geeignete Räume, Lehrmittel und Fahrzeuge.
Kein Rechtsrat
Zwei Erlaubnisse, nicht eine
Viele verwechseln den „Fahrlehrerschein" mit der Erlaubnis, eine eigene Fahrschule zu betreiben. Das sind zwei verschiedene Dinge: Die Fahrlehrerlaubnis berechtigt dich, überhaupt auszubilden. Um eine Fahrschule als Betrieb zu führen, brauchst du zusätzlich die Fahrschulerlaubnis.
Für die Ausbildung von Pkw-Fahrschülern (Klasse B) brauchst du die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE — sie berechtigt zur Ausbildung in den Klassen B, BE und L (§ 1 FahrlG). Ein Fahrlehrerschein allein darf nur zusammen mit einer Fahrschulerlaubnis oder in einem Beschäftigungsverhältnis mit einer Fahrschule genutzt werden.
Voraussetzungen für die Fahrlehrerlaubnis (§ 2 FahrlG)
Bevor du an die Fahrschulerlaubnis denkst, muss die Fahrlehrerlaubnis stehen. Das Gesetz verlangt dafür unter anderem:
- Mindestalter 21 Jahre sowie geistige und körperliche Eignung
- fachliche und pädagogische Eignung (Fahrlehrerausbildung und bestandene Fahrlehrerprüfung nach § 8 FahrlG)
- Zuverlässigkeit
- mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung
- Besitz der Fahrerlaubnis der angestrebten Klasse, bei Klasse B seit mindestens drei Jahren
- ausreichende Deutschkenntnisse
Voraussetzungen für die Fahrschulerlaubnis (§ 18 FahrlG)
Erst danach kommt die Erlaubnis, einen eigenen Betrieb zu führen. Bei natürlichen Personen verlangt § 18 FahrlG:
- Mindestalter 25 Jahre und Zuverlässigkeit
- fachliche Eignung — es dürfen keine Tatsachen dagegensprechen, dass die Pflichten nach § 29 FahrlG erfüllt werden können
- Besitz der Fahrlehrerlaubnis für die beantragte Klasse
- mindestens zwei Jahre hauptberufliche Fahrlehrertätigkeit in einem Beschäftigungsverhältnis
- erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang von mindestens 70 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) zur Fahrschulbetriebswirtschaft
- geeigneter Unterrichtsraum, Lehrmittel und zugelassene Ausbildungsfahrzeuge
Zuständige Behörde und grober Ablauf
Den schriftlichen Antrag stellst du bei der Erlaubnisbehörde an deinem Wohnsitz. Wie diese Behörde konkret heißt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich organisiert — mal ist es der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, mal das Straßenverkehrsamt oder die Bezirksregierung. Die genaue Stelle erfragst du am besten direkt bei deiner örtlichen Behörde.
Der Weg lässt sich grob in Etappen fassen: erst die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE erwerben (Ausbildung an einer anerkannten Ausbildungsstätte plus Prüfung), dann mindestens zwei Jahre hauptberuflich als Fahrlehrer arbeiten, danach den betriebswirtschaftlichen Lehrgang absolvieren, Räume, Lehrmittel und Fahrzeuge nachweisen und schließlich die Fahrschulerlaubnis mit allen Nachweisen beantragen.
Was kostet die Gründung, wie lange dauert sie?
Hier ist Ehrlichkeit wichtiger als eine schöne Zahl: Die Gebühren für die Fahrschulerlaubnis und die Kosten der Fahrlehrerausbildung schwanken je nach Bundesland, Ausbildungsstätte und Einzelfall erheblich. Eine seriöse Pauschalzahl gibt es nicht. Belegbar ist nur, dass es eine mehrstufige, über Monate laufende Qualifizierung ist — inklusive der zwei Jahre Berufspraxis.
Für belastbare Zahlen zu Gebühren und Dauer wendest du dich an die zuständige Erlaubnisbehörde und an eine anerkannte Fahrlehrer-Ausbildungsstätte in deiner Region.
Und dann? Der Betrieb
Ist die Fahrschule erst genehmigt, beginnt der Alltag: Termine, Schülerverwaltung, Ausbildungsnachweise, Abrechnung. Genau dafür ist FahrPilot gebaut — damit die Organisation nicht zum zweiten Vollzeitjob wird.